Bürgschaftsbanken

hero_lb_uberblended2.original.jpg

Leasingbürgschaft

Unser Angebot für Leasinggesellschaften

Die neu aufgelegten, bundesweit einheitlichen Leasingbürgschaften ergänzen die Förderpalette der deutschen Bürgschaftsbanken um passgenaue Finanzierungslösungen für Leasinggesellschaften. Leasing-Finanzierungen für Unternehmen jeglichen Alters können bis zu einer Bürgschaftssumme von 2 Mio. Euro mit Bürgschaftsquoten von 50 oder 70 Prozent begleitet werden.‎

Zum Bürgschaftsantrag

So einfach geht's:

Konditionenrechner

Lassen Sie die Ermittlung der Bürgschaftsprovision einfach mit dem hinterlegten Kostenrechner durchführen.
Mehr erfahren

Erklärvideo

Schauen Sie sich das Erklärvideo für einen ersten Einblick in die Antragsstellung an.
Mehr erfahren

Der einfache Weg zur schlanken Leasing-Bürgschaft

Bundesweites einheitliches Angebot:

  • Existenzgründungen und etablierte Unternehmen
  • 50 % oder 70 % Bürgschaftsquote mit einheitlichen Konditionen
  • Bürgschaften bis zu T€ 2.000 möglich

Das neue Bürgschaftsprogramm
im Detail

Table Image LB
Bund/Land

Zielgruppe

KMU

Leasingfinanzierung

Abhängig vom Verbürgungsgrad bis zu einem Leasingvolumen von T€ 2.857 (70%) bzw. T€ 4.000 (50%). Mehrfach nutzbar, u.a. auch Teilbeträge, soweit nicht größer T€ 2.000 Bürgschaftsbetrag.

Bürgschaftsquote

50 und 70 Prozent

Bonität

Etablierte Unternehmen und Existenzgründungen unabhängig Crefo-Index. Es erfolgt eine individuelle Prüfung.

Sicherheiten
(neben dem Leasinggut)

In der Regel persönliche Mitverpflichtung,
ggf. im Einzelfall auch Risiko-LV

Maximal mögliche Leasing-Laufzeit

Von 12 bis 120 Monaten

Ergänzende einzureichende Unterlagen bei der Antragstellung:

Das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken entspricht höchsten Sicherheitsstandards. Ein sicheres Rechenzentrum und eine SSL-Verschlüsselung sind selbstverständlich.

Ergänzende einzureichende Unterlagen bei der Antragstellung:

  • die zur Erfüllung der Identifizierungspflichten sowie sonstigen relevanten Vorschriften nach dem Geldwäschegesetz (GwG) erforderlichen Unterlagen
  • jeweils der Größe und Komplexität des Vorhabens angemessen – noch:
  1. wirtschaftliche Unterlagen (Jahresabschlüsse der letzten zwei Jahre, aktuelle BWA)
  2. Businessplan inkl. Planungsrechnungen
  3. Selbstauskunft der wesentlichen Gesellschafter bzw. Inhaber

Attraktive Konditionen –
jederzeit transparent

Die Ermittlung der Bürgschaftsprovision erfolgt automatisiert über einen in der Antragsstrecke hinterlegten Kostenrechner. Die angebotene Kondition ist dabei abhängig von der Bonität des Kunden, der Laufzeit des Leasingvertrags, der gewünschten Bürgschaftsquote sowie dem Restwert des Leasingguts.





Welchen Verbürgungsgrad wünschen Sie?

Ihre Vorteile

Die Bürgschaften der Bürgschaftsbanken sind werthaltige Sicherheiten, die zu einer Reduzierung des Blankorisikos bei dem Finanzierungsvorhaben und somit zu einer Risikoentlastung der Leasinggesellschaft beitragen.

  • Schwer und/oder nicht verwertbare Leasinggüter führen oftmals zu einem hohem Blankoanteil ➝ Eine Bürgschaft kann diesen Blankoanteil reduzieren.
  • Die Bewertung des Leasinggutes erfolgt häufig als Schätzung ➝ Die Absicherung durch eine Bürgschaft kann die Planungssicherheit bezüglich der Sicherheitenerlöse erhöhen.
  • Individuelles Limit für Leasingnehmer ➝ Die Einbindung von Bürgschaften als Absicherung kann zu einer Ausweitung dieser Limits beitragen.
  • Bisher eingeschränktes Angebot für Leasing-Finanzierung von Existenzgründungen ➝Die Absicherung durch eine Bürgschaft reduziert den Risikoanteil und eröffnet neue Zielgruppen.
  • Mindest-Bonität (noch) nicht erreicht, aber Potenzial erkennbar? ➝ Die Absicherung durch eine Bürgschaft reduziert den Risikoanteil und ermöglicht Finanzierung von Potenzialkunden.
  • Bürgschaften können von den Leasinggesellschaften an ihre Finanzierungspartner abgetreten werden ➝Der Zugang zu Refinanzierungen und günstigeren Konditionen kann so erleichtert werden.

Die Antragsstellung im Video

Um Ihnen einen ersten Einblick in die Antragsstellung zu bieten, haben wir ein kurzes Erklärvideo erstellt. Nutzen Sie dieses gerne als Anleitung zu Befüllung Ihres Antrags.

Empfohlener externer Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen externen Inhalt von YouTube, der den Artikel ergänzt und von der Redaktion empfohlen wird. Sie können ihn sich mit einem Klick anzeigen lassen und wieder ausblenden.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte von angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittanbieter übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.